15 SPYCHER, in: Berner Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung, 2012, N. 3 zu Art. 272 ZPO). Es wäre widersprüchlich, diesen Schutz – anders als dem Ehegatten – dem wirtschaftlich unterlegenen Volljährigen zu versagen. Sachgerecht ist folglich die Anwendung der eingeschränkten Untersuchungsmaxime, unter deren Anwendung auch die Vorinstanz das Verfahren geführt hat. 14.9 Für die Novenfrage bedeutet dies, dass die Bestimmung von Art.