296 Abs. 3 ZPO ist somit im Sinne einer teleologischen Reduktion auf minderjährige Kinder zu reduzieren (gleicher Meinung AESCHLIMANN/SCHWEIGHAUSER, FamKomm Scheidung, 3. Aufl. 2017, N. 51 f. der allg. Bem. zu Art. 276-293 ZGB). Das vorliegende Verfahren untersteht somit dem Dispositionsgrundsatz. 14.8 Schliesslich ist zu prüfen, ob Art. 296 Abs. 1 ZPO auf den Unterhaltsprozess volljähriger Kinder anwendbar ist. Die Lehrmeinungen diesbezüglich gehen auseinander und waren bereits unter der Geltung von Art. 280 aZGB nicht einheitlich (siehe oben E. 14.4).