280 Abs. 2 aZGB lege nahe, dass Art. 296 Abs. 3 ZPO auf die Unterhaltsklage des Volljährigen nicht anwendbar sei. In diesem neueren Urteil unter der Geltung der Schweizerischen Zivilprozessordnung erachtete es das Bundesgericht jedoch nicht als willkürlich, wenn das Gericht dennoch die Offizialmaxime anwendet, wenn das Kind während des hängigen Eheschutz-