5 6. Am 8. Juni 2018 bezahlte der Berufungskläger CHF 3‘500.00 auf das Konto des Obergerichts ein (vgl. Beilage zur Eingabe vom 8. Juni 2018) und beglich damit die Hälfte des verlangten Kostenvorschusses. 7. Mit Verfügung vom 18. Juni 2018 wurde dem Berufungskläger eine Nachfrist von 5 Tagen gesetzt, um den restlichen Kostenvorschuss von CHF 3‘500.00 zu bezahlen (pag. 693). Der Berufungskläger kam am 20. Juni 2018 dieser Aufforderung nach.