Die Prozesskosten betreffend das Verfahren um Prozesskostenvorschuss wurden zur Hauptsache geschlagen. Sodann wurde der Berufungskläger erneut aufgefordert, für das Berufungsverfahren einen Kostenvorschuss von CHF 7‘000.00 zu bezahlen (pag. 677). 5.3 Gegen den Entscheid vom 5. Februar 2018 erhob der Berufungskläger am 2. März 2018 Beschwerde beim Bundesgericht. Mit Urteil vom 7. Juni 2018 trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein (pag. 685). Die schriftliche Begründung dieses Urteils langte am 4. Juli 2018 beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 699 ff.).