2. Das Rechtsbegehren in Form der Berufung vom 6. Juli 2017 und mitsamt seinen Ausführungen werden hiermit bekräftigt und werden wie folgt bestätigt: 1. Das Urteil der Vorinstanz betreffend ordentlichen und ausserordentlichen Unterhaltsbeiträgen bei Volljährigkeit sei aufzuheben und neu zu beurteilen: Der Beklagte hat einen Unterhaltsbeitrag von abgerundet 1'500 Fr. oder einen angemessenen Betrag pro Monat zu leisten und sich an den Kosten der Kieferkorrektur in Höhe von 19'360 Fr. zu beteiligen, was dem Verhältnis des Vermögens und Einkommens der Eltern Rechnung tragen würde.