3 3. In seiner Berufungsantwort/Anschlussberufung vom 12. September 2017 beantragte der Berufungsbeklagte die Abweisung der Berufung und die Gutheissung der Anschlussberufung (pag. 593 ff.). Er stellte folgende Rechtsbegehren: 1. B.________ [sei] zu verurteilen, A.________ ab Dezember 2014 bis zum ordentlichen Abschluss des Studiums monatlich im Voraus zahlbare Unterhaltsbeiträge von Fr. 600.00 zu bezahlen.