2. Gegen diesen Entscheid (Entscheidbegründung vom 7. Juni 2017) erhob der Berufungskläger – nicht mehr anwaltlich vertreten – mit Eingabe vom 6. Juli 2017 Berufung beim Obergericht des Kantons Bern (pag. 515 ff.). Er stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Das Urteil der Vorinstanz betreffend ordentlichen und ausserordentlichen Unterhaltsbeiträgen bei Volljährigkeit sei aufzuheben und neu zu beurteilen: