Soweit weitergehend wurde die Klage abgewiesen. Die Gerichtskosten in Höhe von CHF 3‘750.00 wurden den Parteien je hälftig auferlegt. Der Berufungskläger wurde verurteilt, dem Berufungsbeklagten CHF 14‘100.00 für vorgeschossene Prozesskosten zu erstatten. Soweit darüber hinausgehend wurden die Parteikosten wettgeschlagen. Der Berufungsbeklagte wurde ferner verpflichtet, dem Berufungskläger CHF 300.00 an die Kosten des Schlichtungsverfahrens von CHF 600.00 zu bezahlen (pag. 423 ff.).