Mit Entscheid vom 28. März 2017 verurteilte das Regionalgericht Bern-Mittelland den Berufungsbeklagten, dem Berufungskläger ab Dezember 2014 bis zum ordentlichen Abschluss des Studiums monatlich im Voraus zahlbare Unterhaltsbeiträge von CHF 600.00 zu bezahlen. Ferner wurde der Berufungsbeklagte verurteilt, dem Berufungskläger betreffend die Zahnkorrektur gegen Vorlage der entsprechenden Schlussabrechnung/en einen ausserordentlichen Unterhaltsbeitrag maximal in der Höhe der hälftigen Kosten der Schlussabrechnung/en, aber maximal von CHF 12‘906.30 zu bezahlen. Soweit weitergehend wurde die Klage abgewiesen.