Er beantragte, der Berufungsbeklagte sei zu verurteilen, ihm ab Dezember 2014 einen monatlich im Voraus zahlbaren Unterhaltsbeitrag von CHF 1‘500.00 zzgl. Ausbildungszulagen bis zum Abschluss der ersten ordentlichen Ausbildung zu bezahlen. Zudem sei der Berufungsbeklagte zu verurteilen, dem Berufungskläger ausserordentliche Unterhaltsbeiträge in der Höhe von CHF 25‘000.00 (betreffend Zahnkorrektur) und CHF 5‘900.00 (betreffend Führerschein) zu bezahlen (Klage vom 14. Dezember 2015, pag. 1 ff., mit Modifikation der Rechtsbegehren an der Fortsetzungsverhandlung vom 29. November 2016, pag.