1. 1.1 A.________, geb. ________ 1996 (nachfolgend: Berufungskläger), ist der Sohn der geschiedenen Eltern B.________, geb. ________ 1963 (nachfolgend: Berufungsbeklagter), und C.________, geb. ________ 1958. Der Berufungskläger studierte nach Erlangen der Maturität im Juni 2014 ein Jahr Rechtswissenschaften. Nach dem Nichtbestehen der Prüfungen im Sommer 2015 begann er im Herbst 2015 das Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Bern. Der Berufungskläger wohnt bei seiner Mutter in D.________.