296 Abs. 1 ZPO nur betreffend minderjährige Kinder anwendbar (E. 14, insb. 14.1 – 14.5 und 14.8). - Sind beide Elternteile in Bezug auf einen bestimmten Unterhaltsbeitrag für ein ausserordentliches Bedürfnis (vorliegend Kieferkorrektur) voll leistungsfähig, liegt keine rechtsfehlerhafte Ermessensausübung vor, wenn der wirtschaftlich stärkere Elternteil lediglich zur Bezahlung der Hälfte der gemäss Voranschlag anfallenden Kosten verurteilt wird (E. 20 f., insb. 20.1, 21.2, 21.5). Erwägungen: I.