__ im Domainnamen habe zudem nicht dazu geführt, dass die Website nennenswert oft aufgerufen worden sei. 3.2 Die Gegenpartei nahm am 13. Juli 2017 schriftlich Stellung zur Beschwerde (pag. 34 f.). Die Stellungnahme wurde dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 14. Juli 2017 zur Gewährung des rechtlichen Gehörs zugestellt (pag. 36). Der Beschwerdeführer liess sich nicht mehr vernehmen. II.