Mit seinem selbst entwickelten CMS-Script habe er noch keine Einnahmen erzielt. Entgegen den Behauptungen der Gegenpartei liege auch keine Domain-Piraterie vor, habe die F.________ doch die Chance gehabt, die entsprechende Domain vor ihm zu reservieren. Dies habe sie jedoch nicht getan. Der anschliessende Handel sei völlig legal und eine gängige Internetpraxis. Markenrechte könne die Gegenpartei auf dem Begriff «F.________» geltend machen, nicht jedoch auf der Domainbezeichnung. Allein die Marke F.________ im Domainnamen habe zudem nicht dazu geführt, dass die Website nennenswert oft aufgerufen worden sei.