Aufgrund der Ausführungen des Beschwerdeführers müsse davon ausgegangen werden, dass er aus der Entwicklung des CMS-Skripts ein Einkommen generiere. Bei einem Einkommen von CHF 3‘164.00 und einem zivilprozessualen Zwangsbedarf von CHF 3‘126.00 resultiere ein monatlicher Überschuss von CHF 38.00. Bereits ein Zusatzeinkommen aus der Entwicklung des CMS-Skripts von lediglich CHF 100.00 im Monat führte dazu, dass der Beschwerdeführer den Gerichtskostenvorschuss in vier Monaten bezahlen könne. Demgegenüber könne das Verfahren nicht von vornherein als aussichtslos bezeichnet werden.