4. Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland wird, sofern nicht bereits erledigt, die verbleibende Kostensicherheit von CHF 2'000.00 dem Konkursamt Seeland, Dienststelle Seeland überweisen. 5. Die oberinstanzlichen Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 750.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt und mit dem von ihr oberinstanzlich geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 6. Der beim Obergericht des Kantons Bern hinterlegte Betrag von CHF 1‘361.05 geht zur weiteren Verwendung an das Konkursamt Seeland, Dienststelle Seeland. 7. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.