5 Die Kammer entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Der über die A.________ GmbH mit Wirkung ab Mittwoch, (Datum), 10:00 Uhr gestützt auf Art. 171 SchKG eröffnete Konkurs wird bestätigt. 3. Die erstinstanzlichen Gerichtskosten von CHF 400.00 werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Sie werden dem erstinstanzlich geleisteten Vorschuss entnommen. Die Beschwerdeführerin wird verurteilt, der Beschwerdegegnerin die vorgeschossenen erstinstanzlichen Gerichtskosten von CHF 400.00 zu ersetzen.