Sie werde nun sofort «versuchen», einen Zahlungsplan zu vereinbaren, um die noch offenen Schulden «innert vernünftiger Zeit» abzutragen. Belege hierfür reicht sie jedoch ebenso wenig ein wie eine aktuelle Schuldnerinformation des Betreibungsamts. - Aus der Bilanz 2015 (BB 2) ebenso wie aus jener per Ende 2016 ergibt sich, dass die flüssigen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu decken.