2 SchKG zu erfüllen, müssen zusätzlich zur oben ausgewiesenen Restschuld bezahlt oder hinterlegt werden: - die verbleibenden Kosten des Konkursgerichts (Gerichtskosten total: CHF 400.00; vom Betreibungsamt bereits als Amtskosten erfasster Betrag: CHF 200.00 [vgl. E. 10.1]; zu zahlen oder zu hinterlegen somit noch: CHF 200.00); 3