richts (CHF 200.00) zusammen. 10.2 Um die Anforderungen von Art. 174 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG zu erfüllen, müssen zusätzlich zur oben ausgewiesenen Restschuld bezahlt oder hinterlegt werden: - die verbleibenden Kosten des Konkursgerichts (Gerichtskosten total: CHF 400.00;