3. Nachdem die Beschwerdeführerin am 19. Juni 2017 hierum ersucht hatte (pag. 41: neues Rechtsbegehren 2), schob die Instruktionsrichterin die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheids auf (Verfügung vom 20. Juni 2017, pag. 44 ff.). 4. Die B.________ teilte am 20. Juni 2017 mit, dass sie bereit sei, ihr Desinteresse an der Durchführung des Konkurses zu erklären, sofern die Betreibung inklusive Zinsen und allen entstandenen Kosten bezahlt worden sei. 5. Am 22. Juni 2017 reichte die Beschwerdeführerin den Geschäftsabschluss pro 2016 ein (pag. 52). II.