Der Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin (Beklagter 3) ist in der Gastronomie tätig. Es wurde von keiner Seite behauptet und ist auch nicht ersichtlich, dass er juristisch geschult wäre. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 19. Oktober 2016 (p 143 f) sagte er sodann glaubwürdig aus, es sei ihm klar gewesen, dass die Bilanzdeponierung zum Konkurs führen werde. Er habe gewusst, dass es privilegierte Forderungen gebe. Genaueres sei ihm jedoch nicht bekannt, weshalb er den Beklagten um Hilfe gebeten habe. Im Uebrigen habe er auch nicht genau gewusst, wie ein Konkurs ablaufe.