6. Dagegen erhob die A.________ AG am 12. Juni 2017 beschränkt auf die Anfechtungsansprüche Berufung (eventualiter Beschwerde) und verlangte die Aufhebung des angefochtenen Entscheides bzw. die Verurteilung des Beklag- 3 ten 1 zur Zahlung von Fr. 2'160.-- zzgl. Zins sowie die Verurteilung der Beklagten 2 zur Zahlung von Fr. 5'400.-- zzgl. Zins.