Am 3. April 2014 - d.h. kurz vor Konkurseröffnung - löste der ehemals Beklagte 3 mehrere Zahlungen aus (KB 8). Begünstigt waren im Umfang von Fr. 2'160.-- der Beklagte 1, im Umfang von Fr. 5'400.-- die Beklagte 2 und schliesslich im Umfang von Fr. 9'460.-- die Eidgenössische Steuerverwaltung.