Im Umfang der ausgerichteten Entschädigung geht der Anspruch auf den Kanton Bern über. Subsidiär dazu hat A.________ dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen, sobald sie dazu in der Lage ist. Schliesslich hat A.________ Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald sie dazu in der Lage ist. 13. Zu eröffnen: - den Parteien, v.d. ihre Anwälte, unter Beilage des Berechnungsblattes Mitzuteilen: - der Vorinstanz, unter Beilage des Berechnungsblattes