34. Die Behandlung der uR-Gesuche ist kostenlos (Art. 119 Abs. 6 ZPO). V. Kosten 35. Erstinstanzliche Prozesskosten 14 36. Der Kostenentscheid der Vorinstanz, wonach die erstinstanzliche Entscheidgebühr von CHF 6‘000.00 beiden Ehegatten je zur Hälfte und unter Vorbehalt des ihnen gewährten Rechts auf unentgeltliche Rechtspflege für das erstinstanzliche Verfahren auferlegt wird, ist zu bestätigen (Art. 318 Abs. 3 ZPO). 37. Oberinstanzliche Prozesskosten