33. Gesuch des Berufungsbeklagten (ZK 17 361) Der Berufungsbeklagte beantragt für das vorliegende Berufungsverfahren ebenfalls die unentgeltliche Rechtspflege. Er weist darauf hin, dass ihm im erstinstanzlichen Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege gewährt worden sei und macht geltend, seine finanziellen Verhältnisse hätten sich seither eher verschlechtert (pag. 159). Dabei unterliess er es auch auf ausdrückliche Aufforderung des Instruktionsrichters hin, seine finanziellen Verhältnisse zu belegen. Damit verletzte er seine Mitwirkungspflicht.