Die Berufung wurde dem Rechtsvertreter des Berufungsbeklagten am 13. Juni 2017 als Doppel zugestellt (pag. 151), womit der Scheidungspunkt am 14. Juli 2017 in Rechtskraft erwuchs. Der vorliegend festgelegte Unterhaltsbeitrag ist entsprechend erstmals für den Monat August 2017 geschuldet. IV. Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege 28. Zu beurteilen bleiben die Gesuche der Parteien um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege unter Beiordnung eines amtlichen Anwalts.