__ nicht vollständig gedeckt. In der Phase 1 verbleibt ein unterdeckter Betrag von CHF 20.00 (CHF 880.00 ./. CHF 860.00) und in der Phase 2 ein solcher von CHF 220.00 monatlich (CHF 1‘080.00 ./. CHF 860.00), was im Dispositiv festzuhalten ist (Art. 286a ZGB, Art. 301a lit. c ZPO). 26. Demzufolge ist der Berufungsbeklagte zu verpflichten, für seinen Sohn E.________ einen monatlichen Kindesunterhaltsbeitrag von CHF 860.00 zu leisten.