Mit der Vorinstanz ist darin einig zu gehen, dass bei einer Erhöhung des Beschäftigungsgrades von 50% auf 100% beim gleichen Arbeitgeber von einer Verdoppelung des Lohnes ausgegangen werden kann, womit vorliegend ein Nettolohn von monatlich CHF 3‘900.00 (inkl. Anteil 13. Monatslohn) resultiert. Dieser Lohn erscheint auch vor dem Hintergrund der einschlägigen Berufserfahrung des Berufungsbeklagten unter anderem als Selbständigerwerbender zumutbar und möglich. 25.2 Diesem Einkommen steht ein errechneter Bedarf von CHF 3‘040.00 gegenüber (Grundbetrag CHF 1‘200.00 gemäss KS Nr. B 1, Ziff.