10 von CHF 3’180.00 jedoch selbst ein, ein Lohn bis zu CHF 3‘500.00 – und damit ein höherer Lohn – sei realistisch. Ausserdem beanstandet er nicht, dass die Vorinstanz ihm ein 100%-Pensum anrechnete. Mit der Vorinstanz ist darin einig zu gehen, dass bei einer Erhöhung des Beschäftigungsgrades von 50% auf 100% beim gleichen Arbeitgeber von einer Verdoppelung des Lohnes ausgegangen werden kann, womit vorliegend ein Nettolohn von monatlich CHF 3‘900.00 (inkl. Anteil 13. Monatslohn) resultiert.