Im vorinstanzlichen Verfahren belegte er einen Nettolohn von monatlich CHF 1‘950.00 (inkl. Anteil 13. Monatslohn) für ein 50%-Pensum als «Küchenpersonal / Allrounder» in einem Restaurant/Imbiss (pag. 51; Beilage 1 zum vorinstanzlichen uR-Gesuch sowie Klageantwortbeilagen [KAB] 3 – 8b). Weiter gab der Berufungsbeklagte an, dass ihm ab 1. Dezember 2016 ein 100%-Pensum beim gleichen Arbeitgeber in Aussicht stehe. Vor Obergericht macht der Berufungsbeklagte nun geltend, das von der Vorinstanz angenommene Einkommen von netto CHF 3‘900.00 sei zu hoch. Gleichzeitig räumt er bei einem behaupteten Nettolohn