24. Der Grundbedarf von E.________ bemisst sich nach dem Grundbetrag für den Unterhalt eines Kindes gemäss den Richtlinien über die Bemessung des Existenzminimums (KS Nr. B 1, Ziff. I/4) zuzüglich eines Anteils an den Wohnkosten seiner hauptbetreuenden Mutter von 20%, der Krankenkassenprämie sowie der Kosten