23.2 Bei der Methode der Berechnung des Grundbedarfs mit allfälligem Überschussanteil ist vorerst der familienrechtliche Grundbedarf des Kindes und der Eltern je separat zu ermitteln (vgl. beiliegendes Berechnungsblatt). Sodann ist das Kind an den allfälligen Überschüssen der Eltern bzw. am Überschuss des unterhaltspflichtigen Elternteils zu beteiligen (BÄHLER, Unterhaltsberechnungen – von der Methode zu den Franken, in: FamPra.ch 2015 S. 271 ff., S. 322).