Wie in der Botschaft (S. 576) festgehalten wird, widerspiegelt sich eine allfällig höhere Lebensstellung des unterhaltspflichtigen Elternteils nicht im Betreuungsunterhalt, aber bei den direkten Kosten des Kindes. Auch die Abdeckung von Drittbetreuung durch degressiv erhöhte Prozentzahlen vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ist problematisch. Im Gegensatz zu den indirekten Kosten der Eigenbetreuung hat die Anzahl Kinder auf die Drittbetreuungskosten sehr wohl einen Einfluss. 21.6 Das neue Recht verlangt deshalb nach konkreten Einkommens- und Bedarfsberechnungen.