Vaterschaft, Unterhalt, elterliche Sorge > Durchschnittlicher Unterhaltsbedarf) betrug der durchschnittliche Unterhaltsbedarf für eines von zwei Kindern (im Haushalt der Berufungsklägerin lebt noch ein voreheliches Kind) von 7 bis 12 Jahren ohne «Pflege und Erziehung» jedoch CHF 1‘278.00. Dass der Anteil der (Eigen-)Betreuung pro Kind beim Vorhandensein mehrerer Kinder abnimmt, trifft zwar zu, erklärt jedoch nicht, weshalb die Erhöhung der Prozentzahl nicht nur pro Kind, sondern insgesamt geringer ausfällt, je mehr unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind.