Danach gelten neu folgende Prozentzahlen vom Einkommen des nicht hauptbetreuenden Elternteils: 1 Kind 27% (bisher 17%), 2 Kinder 35% (bisher 27%), 3 Kinder 40% (bisher 35%), 4 Kinder 45% (bisher 40%). Die degressive Abstufung wird damit erklärt, dass in den bisherigen Prozenten auch be-