Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau hat nach dem Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts seine Praxis angepasst. Es hält an der Prozentmethode fest, verwendet aber erhöhte Prozentzahlen, welche auch die Betreuung abdecken sollen (Praxismitteilung vom Januar 2017, publiziert im Internet unter www.justice.be.ch > Die Justiz > Organisation > Zivilgerichtsbarkeit > Über uns > Regionalgerichte > Emmental-Oberaargau). Danach gelten neu folgende Prozentzahlen vom Einkommen des nicht hauptbetreuenden Elternteils: 1 Kind 27% (bisher 17%), 2 Kinder 35% (bisher 27%), 3 Kinder 40% (bisher 35%), 4 Kinder 45% (bisher 40%).