HARTMANN, Betreuungsunterhalt – Überlegungen zur Methode der Unterhaltsbemessung, in: ZBJV 153/2017 S. 85 ff., S. 100). In der Bemessung des Unterhaltsbetrages nach Prozentzahlen finden sie jedoch keine Berücksichtigung. Der Betreuungsunterhalt für Eigenbetreuung basiert seinerseits auf den Lebenshaltungskosten des hauptbetreuenden Elternteils und gerade nicht auf dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, weshalb die Prozentmethode hier nicht verwendet werden kann (vgl. Botschaft, S. 576). 21.4 Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau hat nach dem Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts seine Praxis angepasst.