Auf alle Betreuungsverhältnisse, die vom früher hauptsächlich vorkommenden Modell der alleinigen Obhut bei einem Elternteil mit Besuchsrecht des anderen Elternteils abweichen, war und ist die Prozentmethode aufgrund des ausschliesslichen Abstellens auf das Einkommen lediglich eines Elternteils nicht zugeschnitten. Die Prozentmethode erwies sich mit anderen Worten auf den vorliegenden Fall, in dem beide Elternteile zu 100% arbeitstätig sind, bereits nach altem Recht als ungeeignet. 21.3