16.3 Der Berufungsbeklagte seinerseits macht geltend, das von der Vorinstanz angenommene hypothetische Einkommen sei unrealistisch. Nach dem L-GAV betrage der Bruttomindestlohn im Gastgewerbe monatlich CHF 3‘417.00 zuzüglich 13. Monatslohn. Angemessen wäre ein hypothetisches Monatseinkommen zwischen CHF 3’180.00 und CHF 3‘500.00. Schliesslich sei sein Existenzminimum falsch berechnet worden.