308 Abs. 2 ZPO; REETZ/THEILER, in: Sutter-Somm et al. [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO], 2. Aufl. 2016, N. 39 zu Art. 308 ZPO; vgl. auch STERCHI, in: Berner Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung, Bern 2012, N. 30 zu Art. 308 ZPO). Vor der Vorinstanz verlangte die Berufungsklägerin im Schlussantrag, der Berufungsbeklagte sei zu Kindesunterhaltsbeiträgen von CHF 900.00 monatlich zu verurteilen, während der Berufungsbeklagte solche von max. CHF 550.00 beantragte (pag. 93 f.). Strittig war damit der Betrag von