6. Der Instruktionsrichter forderte die Berufungsklägerin mit Verfügung vom 9. Juni 2017 zur Begründung ihres uR-Gesuches innert 20 Tagen auf (pag. 146 f.). Am 5. Juli 2017 reichte die Berufungsklägerin ein begründetes uR-Gesuch nach (ZK 17 272 pag. 21 ff.). 7. In seiner Berufungsantwort vom 13. Juli 2017 beantragt der Berufungsbeklagte die Abweisung der Berufung, soweit darauf einzutreten sei, sowie die vollumfängliche Bestätigung des angefochtenen Entscheids. Ausserdem stellt er Antrag auf Abweisung des Gesuchs der Berufungsklägerin auf unentgeltliche Rechtspflege (pag. 153 ff.).