5. Am 31. Mai 2017 reichte die Berufungsklägerin beim Obergericht des Kantons Bern Berufung ein. Sie beantragt, der Berufungsbeklagte sei zur Bezahlung von indexierten Unterhaltsbeiträgen für E.________ in der Höhe von CHF 900.00 monatlich 2 zu verpflichten, dies gestützt auf Art. 277 Abs. 2 ZGB auch über die Volljährigkeit hinaus (pag. 138 ff.). Mit gleicher Eingabe ersuchte die Berufungsklägerin um unentgeltliche Rechtspflege (uR) unter amtlicher Beiordnung von Rechtsanwalt B.________.