2. Mit Entscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (nachfolgend Vorinstanz) vom 20. Dezember 2016 wurden die Ehe der Parteien geschieden und die Nebenfolgen der Scheidung geregelt. Unter anderem verpflichtete die Vorinstanz den Berufungsbeklagten zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen für E.________ in der Höhe von CHF 665.00 exkl. Familienzulagen bis zum ordentlichen Abschluss einer Erstausbildung (Dispositiv-Ziffer 5; pag. 101 ff.).