_ habe der Vertrauensanwalt in C.________, welcher die Dokumente jeweils prüfe, entlassen und durch einen anderen Anwalt ersetzt werden müssen. Dadurch sei eine Verzögerung bei der Prüfung der Dokumente entstanden (pag. 32). 13.3 Somit ist der Umstand erstellt, dass ein Wechsel des Vertrauensanwalts stattgefunden hat. 13.4 Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 29 Abs. 2 der Schweizerischen Bundesverfassung [BV; SR 101]) verlangt, dass die entscheidende Behörde die Vorbringen des Betroffenen tatsächlich hört, sorgfältig und ernsthaft prüft und in der Entscheidfindung berücksichtigt.