3. Der Berufungskläger erhob mit Eingabe vom 22. Mai 2017 Berufung gegen den vorinstanzlichen Entscheid mit den folgenden Rechtsbegehren (pag. 48 ff.): 1. Es sei der angefochtene Entscheid vom 9. Mai 2017 des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland aufzuheben. 2. Es sei die Angelegenheit zur Vornahme weiterer Abklärungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -