1. A.________ (nachfolgend: Berufungskläger) beantragte mit Gesuch vom 21. Oktober 2016 beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Vorinstanz) die Berichtigung des Zivilstandsregisters gemäss Art. 42 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) und begehrte um Änderung seines Namens und Geburtsdatums. Zur Begründung führte er im Wesentlichen aus, er habe bei seiner Flucht aus C.________ seine Familienangehörigen vor Verfolgung schützen wollen und deshalb gegenüber den Schweizer Behörden falsche Personalien angegeben (pag. 2 ff.).