Berufung gegen den Entscheid des Regionalgerichts Berner Jura- Seeland vom 9. Mai 2017 (CIV 16 5042) Regeste: Art. 29 Abs. 2 BV, Verletzung des rechtlichen Gehörs - Es stellt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar, wenn die anwaltlich vertretene Partei eine Eingabe ohne Beilagen zugestellt erhält und aus der Eingabe klar hervorgeht, dass Beilagen angefügt waren. Diesfalls ist die Partei gehalten, ein Gesuch um Akteneinsicht zu stellen (E. 14.5). - Es widerspricht Treu und Glauben, einen vorinstanzlich noch behebbaren Verfahrensmangel erst oberinstanzlich zu rügen (E. 14.6). -